Borussia muss 6.000 Euro Strafe zahlen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat Borussia Mönchengladbach wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 6.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Im Bundesligaspiel bei Eintracht Frankfurt am 20. Dezember wurden im Fanblock von Borussia Mönchengladbach in der 46., 61., und 86. Spielminute sowie kurz nach Spielende insgesamt sechs Bengalische Fackeln entzündet.

Borussia hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

17.04.2024

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