Borussia muss 2.000 Euro Strafe zahlen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat Borussia Mönchengladbach wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 16. März 2024 waren im Mönchengladbacher Fanblock zwei pyrotechnische Gegenstände (Rauchkörper) entzündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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